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Allgemeine Geschäftsbedingungen Allgemeine Geschäftsbedingungen
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1. Allgemeines und Geltungsbereich:
1.1. Allen unseren Angeboten und Lieferungen liegen ausschließlich die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend kurz „AGB“ genannt) zu Grunde.
1.2. Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB. Entgegenstehende, ergänzende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen.
1.3. Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Auftraggeber, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt, selbst wenn die AGB nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart oder z. B. bei Angeboten per Fax oder E-Mail beigefügt wurden.

2. Vertragsschluss:
2.1. Sofern eine Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB anzusehen ist, können wir diese innerhalb von zwei Wochen annehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich in Form einer Auftragsbestätigung oder stillschweigend durch Produktionsbeginn erfolgen.

3. Lieferung:
3.1. Sofern nicht anders vereinbart, sind sämtliche Angaben zur Lieferfrist unverbindlich.
3.2. Ist eine Lieferfrist vereinbart, so beginnt sie mit dem Datum unserer Auftragsbestätigung. Diese setzt den rechtzeitigen Eingang aller vom Auftraggeber zu liefernden Unterlagen, Informationen, sonstige Verpflichtungen sowie Zahlungen (diese auch aus früheren Verträgen), voraus.
3.3. Die Lieferfrist gilt als eingehalten, wenn die Sendung innerhalb dieser Frist zum Versand gebracht oder zur Abholung bereitgestellt wird.
3.4. Im Fall außergewöhnlicher Umstände, z. B. Naturkatastrophen, behördliche Maßnahmen, Ein- und Ausfuhrverbote, Krieg, Terroranschläge, Materialverknappung, Verkehrsstörungen, Schiffsverspätungen, Betriebsstörungen besonders durch Arbeitskampf, Personalerkrankungen, Maschinenschäden, usw., die die Möglichkeit einer frist- oder sachgemäßen Lieferung verhindern, geraten wir nicht in Lieferverzug. In solchen Fällen haben wir die Wahl, entweder die vereinbarte Lieferfrist entsprechend zu verlängern oder vom Vertrag zurückzutreten. Die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen ist ausgeschlossen.
3.5. Teillieferungen sind im zumutbaren Umfang zulässig. Jede Teillieferung gilt als selbständiges Rechtsgeschäft.

4. Preise:
4.1. Alle Angebots- und Verkaufspreise sind grundsätzlich freibleibend. Die Preise gelten gemäß den handelsüblichen Bedingungen als Tagespreise. Alle Angaben in Angeboten, Preislisten und anderen Darstellungsformen sind ohne ausdrücklich schriftliche Bestätigung, z. B. in Form einer Auftragsbestätigung, unverbindlich.
4.2. Sollten sich bis zum Tage der Lieferung Änderungen dieser Kosten ergeben, sind wir zu einer entsprechenden Preiserhöhung berechtigt, es sei denn, die Lieferung erfolgt innerhalb von 3 Monaten ab der Bestellung.

5. Zahlungsbedingungen:
5.1. Unsere Rechnungen sind, falls nicht anders vereinbart, sofort netto zahlbar. Der Auftraggeber kann uns eine Lastschrifteinzugsermächtigung erteilen. Andernfalls erfolgt die Lieferung per Nachnahme oder Vorauszahlung, bei Abholung bar.
5.2. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die Zahlung mit irgendwelchen nicht rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufzurechnen.
5.3. Ist die Zahlung nach Ablauf der angegebenen Zahlungsfrist aufgrund von Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, nicht erfolgt, befindet sich der Auftraggeber auch ohne Mahnung in Verzug. Wir sind dann berechtigt, unter Vorbehalt weitergehender Rechte, die gesetzlichen Verzugszinsen zu verlangen. Nach angemessener Fristsetzung sind wir weiterhin berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
5.4. Wenn der Auftraggeber die Zahlungsbedingungen nicht einhält, sind wir berechtigt künftig Vorauszahlung, übliche Sicherheitsleistungen zu verlangen oder per Nachnahme zu liefern.
5.5. Bei Zahlung per SEPA-Basislastschrift verpflichtet sich der Auftraggeber Änderungen seiner Bankverbindung (IBAN und/oder BIC, Name des Kontoinhabers) unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Gebühren, die uns von den Banken bei einer Rücklastschrift aufgrund unrichtiger Informationen oder aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, belastet werden, müssen vom Auftraggeber erstattet werden.

6. Mängelrügen, Gewährleistung, Haftung:
6.1. Gewährleistungsrechte des Auftraggebers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
6.2. Gewährleistungsansprüche verjähren bei Neuware, soweit wir nicht wegen Vorsatzes haften, nach 12 Monaten gerechnet ab Gefahrenübergang. Ist gebrauchte Ware Vertragsgegenstand ist die Gewährleistung ausgeschlossen.
6.3. Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so werden wir die Ware, vorbehaltlich einer fristgerechten Mängelrüge, nach unserer Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern. Es ist uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen Frist zu geben. Vor etwaiger Rücksendung der Ware ist unsere Zustimmung einzuholen.
6.4. Die Mängelhaftung bezieht sich nicht auf nur unerhebliche Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, nur unerhebliche Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, natürliche Abnutzung, ferner nicht auf natürliche Schäden aufgrund fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, mangelhafter Montage, sowie unsachgemäßer Lagerung durch den Auftraggeber oder Dritter. Durch etwa seitens des Auftraggebers oder Dritter unrechtmäßig ohne vorherige Genehmigung vorgenommene Änderungen, Nacharbeiten und Instandsetzungen wird die Haftung für die daraus entstehenden Folgen aufgehoben.
6.5. Folgekosten (Einbau-, Reise-, Fahrzeugstillstands- und sonstige Kosten) werden von uns nicht übernommen.
6.6. Sollten wir nach §§478, 479 BGB zur Ersatzleistung verpflichtet sein, so werden die Verpflichtungen nach unserer Wahl durch Gutschriften oder einer gleichwertigen Ersatzleistung erbracht. Der Ersatzanspruch gilt nur für vorhersehbare Aufwendungen.
6.7. Schadensersatzansprüche, gleichgültig aus welchen Rechtsgründen, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung von Personen, die auf einer mindestens grob fahrlässigen, von uns zu vertretenden Pflichtverletzung beruhen.
6.8. Weitere Schadensersatzansprüche, wie z.B. für Schäden, für die wir nicht zwingend nach dem Produkthaftungsgesetz haften, und für Schäden, die nicht auf einer mindestens grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns oder unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sind ebenfalls ausgeschlossen.

7. Versand und Gefahrübergang:
7.1. Der Versand erfolgt ab Werk, wobei die Wahl der Transportmittel und –wege uns überlassen bleibt. Wir wählen für den Transport die sinnvollste Möglichkeit. Sofern vom Auftraggeber besondere Vorschriften gemacht werden, müssen die daraus entstehenden Mehrkosten von ihm getragen werden.
7.2. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware geht ab Übergabe der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person auf den Empfänger über. Bei Termin- und Abrufaufträgen geht die Gefahr bereits mit der Bereitstellung auf den Empfänger über.
7.3. Verpackung wird zum Selbstkostenpreis berechnet und nicht zurückgenommen.

8. Eigentumsvorbehalt:
8.1. Alle Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum geht erst nach Bezahlung der gesamten Verbindlichkeiten aus der Geschäftsverbindung mit uns auf den Auftraggeber über.
8.2. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen für die vom Auftragnehmer gelieferten Waren, die durch Einbau wesentliche Bestandteile einer Immobilie und somit eines Grundstücks werden, räumt der Auftraggeber im Augenblick des Vertragsabschlusses dem Auftragnehmer das Recht ein, eine Vormerkung nach §648 BGB hinsichtlich des Kaufpreises bzw. Werklohns eintragen zu lassen. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum an den Lieferungen (Vorbehaltsware) als Sicherung für die Saldorechnung des Lieferers.
8.3. Für den Fall der Be- und Verarbeitung (Einbau) bei den Auftraggebern im Sinne des § 950 BGB übergibt der Auftraggeber uns einen Miteigentumsanteil an der neu hergestellten Sache. Die Größe dieses Anteils bestimmt sich nach dem Wertverhältnis der von uns gelieferten Sachen (Kaufpreis) zu der neu hergestellten Sache. Die Übergabe wird durch Einräumung eines Besitzkonstituts nach § 930 BGB ersetzt, so dass wir lediglich mittelbaren Mitbesitz an der neu hergestellten Sache erlangen.
8.4. Bei Verbindung mit anderen nicht uns gehörenden Waren durch den Auftraggeber gelten die Bestimmungen der §§ 947, 948 BGB, mit der Folge, dass unser Miteigentum an der neuen Sache nunmehr Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingungen ist.
8.5. Weiterveräußerungen sind dem Auftraggeber nur im ordentlichen Geschäftsverkehr gestattet, jedoch unter Vorbehalt unseres Eigentums. Die Forderungen des Auftraggebers aus dem Weiterverkauf werden bereits jetzt an uns abgetreten. Der Auftraggeber ist ermächtigt, die abgetretenen Forderungen für uns einzuziehen. Die Ermächtigung kann von uns jederzeit widerrufen werden, wenn der Auftraggeber seiner Zahlungspflicht uns gegenüber nicht vertragsgemäß nachkommt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, auf Verlangen bei Verkauf der Vorbehaltsware die betreffenden Käufer zu nennen. Die Verständigung der Käufer von der Forderungsabtretung durch uns ist zulässig. Eingänge aus Weiterverkäufen gelten als für uns vereinnahmt, sind gesondert zu verwahren und spätestens innerhalb einer Woche an uns abzuführen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns über etwaige Zugriffe Dritter auf in unsrem Eigentum stehende Ware sofort zu informieren. Etwaige Kosten einer Intervention trägt der Auftraggeber.
8.6. Mit Zahlungseinstellung und/oder Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens erlöschen das Recht zur Weiterveräußerung, zur Verwendung oder Einbau der Vorbehaltsware oder die Ermächtigung zum Einzug der abgetretenen Forderungen. Dies gilt nicht für die Rechte des Insolvenzverwalters.

9. Salvatorische Klausel (Weitergeltung bei Teilnichtigkeit):
9.1. Sollte eine Bestimmung ganz oder zum Teil aus irgendeinem Grund nichtig sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. In einem solchen Fall ist die ungültige Bestimmung in dem Sinne umzudeuten oder zu ergänzen, dass der mit der ungültigen Bestimmung beabsichtigte wirtschaftliche Zweck in rechtlich zulässiger Weise erreicht wird.

10. Erfüllungsort:
10.1. Erfüllungsort ist Köln, Gerichtsstand ist Köln. Die Rechtsbeziehung der Parteien unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.


ROBELS Schließtechnik GmbH
50823 Köln

Stand: Juni 2014


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